VG Schleswig: Ordnungsgeld gegen das ULD

Anfang November hat das VG Schleswig das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zur Unterlassung verschiedener Äußerungen verurteilt. Antragsteller in jenem Verfahren war das Münchener Apothekenrechenzentrum VSA. Das Rechenzentrum ging gegen eine Pressemitteilung des ULD vor, die das ULD zuvor auf seiner Website ins Netz gestellt hatte. Die Behörde erhob in darin – wohl zu Unrecht und ohne als Aufsichtsbehörde für das Rechenzentrum zuständig zu sein – die Behauptung, dass bestimmte  Verarbeitungsprozesse des Unternehmens nicht datenschutzkonform abgebildet seien. Zum Inhalt des Ausgangsstreits zwischen dem ULD und dem Apothekerrechenzentrum siehe hier.

Nun hat der Fall erneut das VG Schleswig beschäftigt, denn: Offensichtlich hat das ULD die Unterlassungsanordnung des Verwaltungsgerichts nicht oder zumindest nicht rechtzeitig befolgt. Das Gericht verhängte nun ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 1.000 gegen das ULD. Hier die Entscheidung im Volltext (VG Schleswig, 8 D 6/13).

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass jemals ein Gericht ein Ordnungsgeld gegen eine Datenschutzbehörde verhängt hätte. Ich meine aber: Gut so. Mich stört schon lange die Herangehensweise einiger Datenschutzbehörden, umstrittene Rechtsfragen nicht über Bescheide und nachfolgende gerichtliche Verfahren zu klären, sondern über aggressive Öffentlichkeitsarbeit in Pressemitteilungen, Jahrbüchern und Tätigkeitsberichten (Meine Lieblingspressemitteilung des ULD: “Facebook sucks“). Menschlich mag es ja verständlich sein, anstelle mühsamer rechtsstaatlicher Kleinarbeit im gesetzlich geregelten Verfahren einfach mal eine fragwürdige Rechtsmeinung rauszuhauen, um dadurch Datenschutzpolitik zu betreiben und Druck auf die Beteiligten auszuüben. Mit Datenschutz- und VerfahrensRECHT hat das aber nichts zu tun. Und wenn die Behörde verurteilt wird, muss sie sich an das Urteil halten. Und zwar schnell, so wie jeder andere Unterlassungsschuldner auch. Warum sollte eine Behörde, auch eine Datenschutzbehörde, etwas Besseres sein als ein Bürger oder ein Unternehmen, die auch nicht mit Gnade rechnen dürfen, wenn sie gegen eine Unterlassungsverfügung verstoßen?

Schön, dass das mal jemand nicht mit sich machen lassen wollte.

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One Comment

  1. Posted 25. Februar 2014 at 14:45 | Permalink

    Es ist richtig so, dass auch eine Behörde, gar eine Datenschutzbehörde für unrechtes Handeln bestraft wird und keinen Freibrief erhält.

2 Trackbacks

  1. [...] Anfang November hat das VG Schleswig das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zur Unterlassung verschiedener Äußerungen verurteilt. (…) Nun hat der Fall erneut das VG Schleswig beschäftigt, denn offensichtlich hat das ULD die Unterlassungsanordnung des Verwaltungsgerichts nicht oder zumindest nicht rechtzeitig befolgt. Das Gericht verhängte nun ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 1.000 gegen das ULD, berichtet Feldblog.de… [...]

  2. [...] der Kollege Feldmann berichtet, handelt es sich dabei um die einstweilige Anordnung, die das Apothekenrechenzentrum VSA [...]

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